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pretixPOS und die Gesetzeslage in Deutschland

Mit § 146a AO und der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (KassenSichV) erhöhte der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung zum 01. Januar 2020 die Anforderungen an elektronische Kassensysteme.

Wir können Ihnen keine Rechts- oder Steuerberatung erteilen. Auf dieser Seite finden Sie jedoch unverbindlich den jeweils aktuellen Stand unserer Umsetzung der Bestimmungen sowie eine Auflistung der Vorkehrungen, die Sie treffen müssen.

Für die in Ihrem Unternehmen zu erstellende Verfahrensdokumentation stellen wir Ihnen gerne unverbindlich eine Anlage mit einer Systembeschreibung bereit.

pretixPOS ist mit allen Voraussetzungen kompatibel und Sie können eine technische Sicherheitseinrichtung bei uns erwerben.

Technische Sicherheitseinrichtung

Seit 2020 muss jede Kasse mit einer BSI-zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Hierbei handelt es sich um eine Komponente, die sicherstellt, dass keine Buchungen später gelöscht oder manipuliert werden können. Vor 2020 angeschaffte Kassen müssen bis zum 30.09.2020 umgerüstet werden.

pretixPOS ist mit den TSEs von Swissbit, Cryptovision und Epson kompatibel. Wir empfehlen den Bezug der TSE bei uns, sodass wir Sie zur bestmöglichen Kompatibilität beraten können.

Ein Betrieb von pretixPOS in Deutschland ohne eine solche TSE ist nicht mehr möglich.

Pflicht zur Belegausgabe

Seit 2020 sind Sie verpflichtet, zu jedem Verkauf an einer elektronischen Kasse einen Beleg auszustellen, der bestimmte Pflichtangaben aufweisen muss. Dies kann auf Papier oder digital erfolgen.

pretixPOS ist in der Lage, Kassenbelege auf einem ESC/POS-kompatiblen Belegdrucker auszudrucken, der in das lokale Netzwerk eingebunden ist. Der Druck erfüllt ab pretixPOS Version 1.0.0 und pretixPRINT Version 1.4.0 die Anforderungen der neuen Regelungen. Wenn Sie einen Bondrucker neu anschaffen möchten, sprechen Sie bitte mit Ihrem pretix-Kundenbetreuer. Die Kosten liegen hier je nach Modell zwischen 250 und 350 €.

pretixPOS ermöglicht ebenfalls eine elektronische Belegausgabe per E-Mail. Da hier jedoch gesetzlich erforderlich ist, jeden Kunden einzeln zu fragen, ob der digitale Beleg ausgestellt werden soll und dann die E-Mail-Adresse erfasst werden muss, halten wir diese Variante in der Praxis für zu langsam und empfehlen die Anschaffung eines Bondruckers.

Standardisierte Schnittstelle

Das Finanzamt hat ab 2020 im Rahmen einer Kassennachschau, die jederzeit unangekündigt erfolgen kann, oder einer Betriebsprüfung Anrecht auf einen Datenexport der Kassendaten im standardisierten DSFinV-K-Format.

pretixPOS kann ab Version 1.0.0 Daten im DSFinV-K-Format exportieren. Wir empfehlen, die Daten dann auch regelmäßig in diesem Format zu exportieren und zu archivieren.

Anmeldung der Kasse beim Finanzamt

Ab dem 01.01.2025 muss jede Kasse beim Finanzamt angemeldet werden. Für die Verpflichtung der Meldung gelten folgende Fristen:

  • Eine Kasse, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurde und noch in Betrieb ist, ist bis zum 31.07.2025 anzumelden.
  • Eine Kasse, die nach dem 01.07.2025 angeschafft wird, ist innerhalb eines Monats nach Anschaffung anzumelden.
  • Eine Kasse, die nach dem 01.07.2025 endgültig außer Betrieb genommen wird, ist innerhalb eines Monats nach Außerbetriebnahme abzumelden.
  • Eine Kasse, die vor dem 01.07.2025 angeschafft und wieder außer Betrieb genommen wurde, muss nicht an- und abgemeldet werden (wurde sie freiwillig angemeldet, muss sie natürlich auch abgemeldet werden).

Der Begriff "Anschaffung" ist hier weit gefasst zu verstehen und umfasst auch die Miete einer Kasse, auch kurzzeitig für nur eine Veranstaltung. Jede bei uns gemietete Kasse, die nach dem 01.07.2025 in Betrieb ist, muss also innerhalb der oben genannten Fristen an- und wieder abgemeldet werden.

Die Meldung erfolgt elektronisch, z.B. über ELSTER, und erfolgt immer für alle Kassen einer Betriebsstätte gleichzeitig. Wenn Sie also an einer Betriebsstätte Kassensysteme mehrerer Hersteller einsetzen (z.B. pretixPOS für Ihren Einlass und ein anderes System für Ihre Gastronomie), müssen Sie dennoch eine Meldung abgeben, in der alle Kassen beider Systeme zusammengefasst werden.

Unser Entwicklungs-Team arbeitet derzeit an einer Funktion, die die Erfassung aller für die Meldung relevanter Daten im pretix-Backend ermöglicht – soweit möglich natürlich durch die vorliegenden Daten der Kassen automatisch vorbefüllt. Falls Sie mehrere Kassensysteme einsetzen und die Meldedaten zentral in pretix verwalten wollen, wird auch der Eintrag einer “externen” Kasse bei uns im System mit den notwendigen Daten möglich sein.

Anschließend erstellt pretix für Sie eine XML-Datei, die z.B. auf ELSTER.de hochgeladen werden kann, um sie an das Finanzamt abzuschicken. Dadurch möchten wir den Prozess der An- und Abmeldung für Sie so unbürokratisch wie möglich gestalten. Wir rechnen mit einer Verfügbarkeit dieser Funktion im ersten Quartal 2025. Vorher müssen Sie nicht aktiv werden.

Noch Fragen?
support@pretix.eu
+49 6221 32177-50 Mo-Fr 09:00-17:00 Uhr